Lebensversicherung im Osten und im Westen

Die Beschaffung finanzieller Mittel ist ein teilweise schwieriges Unterfangen. Traditionelle Kredite, Kleinkredite, Kontokorrentkredite und viele anderer Möglichkeiten gibt es mittlerweile, um den eigenen Kontostand zumindest vorübergehend wieder aufzufüllen. Ist allerdings eine Lebensversicherung vorhanden, dann existiert noch eine weitere Möglichkeit der Geldbeschaffung. In diesem Fall kann in Erwägung gezogen werden, die Lebensversicherung beleihen zu wollen. Somit erhält der Versicherungsnehmer schon im Vorfeld der eigentlichen Versicherungsleistung eine Vorauszahlung daraus. Mit diesen Geldmitteln kann nun die erwünschte Investition getätigt werden, beispielsweise der Kauf eines Konsumguts oder die Reparatur des Autos.

Bei den Lebensversicherungen kann es im Osten und Westen bestimmte Unterschiede geben. Daher ist im Vorfeld des Abschlusses darauf zu achten dass die Versicherungsbedingungen genau studiert werden damit es nachher nicht zu bösen Überraschungen kommt. Ist bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann sollte im Zweifelsfall geprüft werden, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, diese zu beleihen. Wenn die Möglichkeit nicht eingeräumt wird, kann der Versicherungsnehmer sich an die Versicherung wenden, um eine Anpassung der Police zu erreichen. Auch hierbei kann es unter Umständen im Osten und Westen gewisse Unterschiede geben. Darüber kann der Berater der Versicherung dann verlässlich Auskunft geben. Die regionalen Unterschiede bei den Lebensversicherungen sind historisch gewachsen. Sie gleichen sich seit der Wende immer mehr aneinander an, aber es wird noch einige Jahre dauern, bis die Policen einheitlich ausgestaltet sind. Solange liegt es in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, auf die Bedingungen zu achten. Diese Tatsache ist im Osten wie im Westen gleich. Einen Sonderfall gibt es, wenn vom Berater nicht auf bestimmte Bedingungen in der Police hingewiesen wurde oder sogar falsche Informationen an den Kunden weitergegeben wurden. Dann liegt ein klarer Fall von Falschberatung vor, der den Versicherungsvertrag anfechtbar macht.